Aufnahmeprüfung & Anforderungen

Informationen zur Aufnahmeprüfung

Termin für das Schuljahr 2026/2027: 

Die Aufnahmeprüfung für die Ausbildung (Vollzeit und Teilzeit) findet am Freitag, 26. Juni 2026 ab 15 Uhr im Hohner-Konservatorium statt. 

Die Aufnahmeprüfung besteht aus 2 Teilen: 

  1. Praktische Prüfung: Vorspiel (Dauer ca. 10 Minuten)
  2. Theoretische Prüfung: Gehörbildung und Musiktheorie (Dauer ca. 60 Minuten)

Anforderungen Gehörbildung:

  • Rhythmusdiktat
  • Intervalle benennen (bis Oktav)
  • 3-stimmige Akkorde benennen
  • Tonleiter benennen
  • Melodiediktat

Anforderungen Musiktheorie:

  • Intervalle benennen (bis Oktav)
  • Intervalle notieren
  • Akkorde benennen
  • Akkorde notieren
  • Funktionsanalyse
  • Tonleiter notieren

Unsicher? Buche unseren kompakten Online-Kurs für die Aufnahmeprüfung.

Um zur Aufnahmeprüfung zugelassen zu werden, fülle erst das entsprechende Online-Formular aus.

Hast du Fragen oder möchtest du dich beraten lassen? Dann sende uns eine Mail an bewerbung@hohner-konservatorium.de

Voraussetzungen für die Aufnahme sind: 

- mittlerer Bildungsabschluss. 

Anmeldung:

Vollzeit: Onlineformular ausfüllen

Teilzeit/berufsbegleitend: Onlineformular ausfüllen

Wenn du dir noch unsicher bist: Aufnahmeprüfung schaffen – trotz Job – Hohner-Konservatorium.de

Nach Absenden des Aufnahmeantrags setzen wir uns zeitnah mit dem Bewerber in Verbindung. Im zweiten Schritt sind dann folgende Unterlagen einzureichen:

  • Lebenslauf mit Schilderung der musikalischen Vorbildung
  • 2 Passbilder
  • Aktuelles polizeiliches Führungszeugnis (nicht älter als 6 Monate)
  • Geburtsurkunde
  • Krankenversicherungsnachweis
  • Nachweis der Masernschutzimpfung
  • Sprachniveau B1 für ausländischeBewerber

Unterrichtsbeginn:

orientiert sich an den Unterrichtszeiten des Landes Baden-Württemberg

Schulentgelt:

(Gültig seit 11.03.2019)
€ 1.200,- pro Schuljahr
Die Ausbildungsförderung durch BAföG ist eventuell möglich.
Einschreibegebühr (einmalig) € 41,-

Infos zum Download (PDF)

Literaturvorschläge zur Aufnahmeprüfung
Ausbildungsverordnung